| Eine
für Alles Formulardownload
bei AlzheimerInfo.de (.pdf):
- Generalvollmacht
|
Wollen
Sie eine einzige Person Ihres Vertrauens mit allen Aufgaben, die sonst in Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,
Gesundheitsvollmacht und Vorsorgevollmacht getrennt sind, betrauen, so können Sie
eine Generalvollmacht erteilen. In dieser Vollmacht sollten alle Einzelheiten, genau wie
in den einzelnen Dokumenten, genauestens festgehalten werden. |
| Rechtsanwalt
oder Notar einschalten |
Die
Generalvollmacht muss von einem Notar beurkundet werden. Nur dann gilt sie als
Generalvollmacht. Kopien der Generalvollmacht sollten der behandelnde Arzt und Ihr
Bevollmächtigter erhalten. Auch alle Angehörigen
und Freunde sollten darüber informiert werden, wer der Generalbevollmächtigte ist. Das
ist wichtig, damit sich diese Personen im Notfall an den Generalbevollmächtigten wenden
können.
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