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Röntgengeräte

 

Röntgengeräte ermöglichen eine genauere Diagnose. In der zahnärztlichen Praxis werden Röntgengeräte zu diagnostischen Zwecken eingesetzt.

 

So funktioniert das. Röntgenstrahlen können durch ihre kurze Wellenlänge und Energie von Lichtstrahlen in Materie oder Gewebe eindringen. Die Strahlen geben im Gewebe Energie ab und bewirken dadurch eine biochemische Veränderung.

 

Schutzmaßnahmen sind notwendig. Röntgenstrahlen können in den Zellkernen die Erbsubstanz schädigen. Bei vermuteter oder bestehender Schwangerschaft sind alle Schutz- und strahlenverringernde Maßnahmen unbedingt erforderlich.

 

Den Patienten sind bei allen Röntgenaufnahmen die Röntgenschutzschürze bzw. das Schutzschild anzulegen.

 

Die Helferin muß auch auf eigenen Schutz achten. Die Strahlenstärke nimmt mit der Entfernung von der Strahlenquelle ab, daher ist der Abstand der beste Strahlenschutz. Er sollte für die Helferin zwischen 1,50 und 2,00 Metern betragen.

 

Röntgen nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Röntgenaufnahmen dürfen in der Zahnheilkunde nur angewendet werden, wenn eine individuelle Indikation besteht. Die Belastung des Patienten ist soweit einzuschränken, wie es mit der Erzielung eines guten Ergebnisses zu vereinbaren ist.

 

Regeln im Umgang mit Röntgengeräten. Zu beachten ist folgendes:
  • genaue Einstellung des Gerätes
  • Benutzung empfindlicher Filme
  • Einsatz von Filmhaltern
  • korrekte Belichtung
  • nach Möglichkeit keine Wiederholungsaufnahmen
  • einwandfreie Entwicklung der Aufnahmen
  • zuverlässige Aufbewahrung

 

Arzt muß die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Röntgenaufnahmen dürfen von Zahnarzthelferinnen nur durchgeführt werden, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person (z. B. der Zahnärztin oder des Zahnarztes) sind, die den Nachweis der für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde besitzt.

 

Helferin darf nur auf Anweisung röntgen. Zahnarzthelferinnen müssen für diese Tätigkeit Kenntnisse im Strahlenschutz haben und dürfen nur im Rahmen der Zahnheilkunde Röntgenaufnahmen anfertigen.

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