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Generika

 

Patentschutz dauert 20 Jahre

Ein Generikum (Plural: Generika) ist die Kopie eines Medikamentes, das den gleichen Wirkstoff enthält, wie das Originalpräparat. Das Origninalpräparat unterliegt als neues Arzneimittel 20 Jahre lang dem Patentschutz. In dieser Zeit hat der Hersteller ein Exklusivrecht auf die Nutzung des Arzneimittels. Allerdings ist schon ein großer Teil dieser Zeitspanne für Forschung und Entwicklung, medizinische Test und Zulassung verbraucht, bevor das Arzneimittel in den Handel gelangt.

 

Medikamente werden kopiert

Läuft der Patentschutz ab, so können andere Hersteller ein Nachahmerpräparat mit der gleichen Zusammensetzung auf den Markt bringen, wie das Originalpräparat. Diese Medikamente werden Generika genannt.

 

Die Kosten sind deutlich geringer

Generika sind in der Regel kostengünstiger, als die Originalpräparate, weil die Entwicklungskosten für den Hersteller entfallen. Generika können andere Hilfsstoffe als das Originalpräparat enthalten. Deshalb ist es möglich, dass sie eine unterschiedliche Bioverfügbarkeit aufweisen. Die Wirksamkeit und Sicherheit mus aber dem Originalpräparat entsprechen. Da in der Zwischenzeit (während des Patentschutzes) oft neue Erkenntnisse gewonnen wurden, können Generikahersteller diese bei der Herstellung des Nachahmerproduktes nutzen.

 

Generika werden häufig nach dem Wirkstoff benannt und enthalten dann noch den Zusatz des Herstellers. Beispiel:
  • Original: Aspirin (Bayer)
  • Generikum: ASS-Ratiopharm, ASS-Stada, ASS-Hexal

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