| Sie
können die Aufgaben verteilen. Formulardownload
bei AlzheimerInfo.de (.pdf):
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
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Deshalb
ist es besser, schon bald nach der Diagnose Alzheimer folgende Verfügungen zu treffen:
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| Lassen
Sie sich Ihre Geschäftsfähigkeit bescheinigen. |
Damit
später keine Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit aufkommen, sollten Sie Ihre
Geschäftsfähigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen. Das wird dann der
Vollmacht beigefügt. So können Missverständnisse gar nicht erst aufkommen und niemand
kann Ihren Willen anzweifeln. |
| Notfalls
wird vom Gericht ein Betreuer bestellt. |
Das
neue Betreuungsrecht verbietet seit 1992 eine Entmündigung und eine Vormundschaft von
Erwachsenen. Im Notfall kann das Gericht eine Person zu Ihrem Betreuer bestimmen. Damit
dies auch die Person Ihres Vertrauens ist, sollten Sie unbedingt an eine
Betreuungsverfügung denken. Bestimmen Sie außerdem selbst, wann die von Ihnen
getroffenen Entscheidungen rechtskräftig werden sollen, z. B. wenn der Arzt Ihre
Geschäftsunfähigkeit attestiert, oder zu jedem Zeitpunkt, den Sie für angebracht
halten. Top |