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BtMVV
Therapieziel ist oft nur mit BtM-Rezepten möglich. Das Ziel bei der Schmerztherapie muß die Schmerzfreiheit sein. Zumindest sollte es möglich sein, die Schmerzen auf ein erträgliches Maß zu senken. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muß zumindest der WHO-Stufenplan zur Anwendung kommen. Darin sind in Stufe III auch stark wirksame Opioide vorgesehen, die in Deutschland nach der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung BtMVV auf speziellen Rezepten verordnet werden müssen.

 

Anwendung von BtM-Rezepten stark vereinfacht. Am 01.02.1998 ist die 10. Novelle der BtMVV in Kraft getreten. Danach ist das Ausstellen eines BtM-Rezeptes stark vereinfacht worden. Jeder Arzt, Zahnarzt und Tierarzt hat das Recht, Betäubungsmittel zu verordnen und kann die Rezepte ganz einfach in einem formlosen Schreiben anfordern.

 

Anfordern der Rezeptformulare formlos und unkompliziert. Wer noch nie ein BtM-Rezept ausgestellt hat, muß erst eine Erstanforderungskarte anfordern. Das geht genauso formlos über ein Schreiben oder ein Fax an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle, Genthiner Str. 38, 10785 Berlin. Die Fax-Nummer ist: 030/454 85-210 oder telefonisch über 030/454 85-101.

Bei der Wiederholung einfach den mitgelieferten Nachbestellungsvordruck oder ein formloses Fax schicken.

 

Für Ärzte:
Erstanforderung

BtM-Rezepte

Wir haben ein formloses Schreiben für eine Erstanforderungskarte und eine Anforderung für Rezept-Formulare für Sie erstellt. Einfach auf den nebenstehenden Link klicken, ausdrucken, Ihren Arztstempel und das Datum einfügen, unterschreiben und per Fax 030/454 85-210 oder mit der Post abschicken.

 

Rezepte drei Jahre aufbewahren. Das BtM-Rezept ist gelb und unterscheidet sich kaum noch von normalen Rezepten. Es enthält drei Blätter: Das Deckblatt und das dritte Blatt sind für die Apotheke, das mittlere Blatt bleibt beim Arzt. Denken Sie daran, es vor der Übergabe an den Patienten zu entfernen. Dieses Blatt muß nach der Ausstellung noch drei Jahre aufbewahrt werden.

 

Genaue Angaben auf dem Rezept sind notwendig. Neben den üblichen Angaben auf einem Rezept muß auf dem BtM-Rezept noch die Bezeichnung des Betäubungsmittels und die Gewichtsmenge angegeben werden. Auch die Dosierung muß darauf stehen oder die Angabe "Gemäß schriftlicher Anweisung". Neben dem Arztstempel sind die Telefonnummer und die eigenhändige Unterschrift des Arztes vorgeschrieben.

 

Rezeptblock einschließen! Der BtM-Rezeptblock muß in einem abschließbaren Fach abgehoben werden und darf für Unbefugte nicht zugänglich sein.

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