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Weiterbildung in der Krankenpflege
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Weiterbildung erste Stufe
Weiterbildung zweite Stufe
Weiterbildung dritte Stufe

 

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Weiterbildung erste Stufe

 

In der ersten Stufe ist eine Unterscheidung in fachliche und funktional orientierte Weiterbildungen notwendig.

 

Möglichkeiten der fachlichen Weiterbildung. Die Möglichkeiten und Inhalte der fachlichen Weiterbildung sind:
  • allgemeine Krankenpflege und Qualitätssicherung
  • Betriebs-Gesundheitsdienst
  • Dialyse
  • Häusliche (ambulante) Krankenpflege
  • Intensivpflege
  • Krankenhaus-Hygiene
  • Operations-und Ambulanzdienst
  • Prävention und Rehabilitation
  • Pflege von psychisch Erkrankten
  • Rettungsdienst

 

Funktionale Weiterbidlung Bei der funktional orientierten Weiterbildung sind die Ziele:
  • Stations-Pflegeleitung
  • Praxisanleitung
  • LTD.Altenpfleger
  • LeiterIn einer Sozialstation

 

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Weiterbildung zweite Stufe

 

Erwerb einer weiterführenden Qualifikation. Das Ziel der Ausbildung in der zweiten Stufe ist eine weiterführende Qualifikation zur:
  • LTD Pflegekraft (Pflegedirektion in kleinen und mittleren Krankenhäusern Leitung großer Sozialstationen)
  • Lehrkraft für Krankenpflege

 

Zwei Jahre Fachhochschule. Ausbildungsstätte sind Fachhochschulen. Als Zugangsvoraussetzung müssen Sie eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Fach-Krankenschwester/-pfleger nachweisen. Die Dauer der Ausbildung beträgt 2 Jahre. In die Ausbildungszeit sind Praktika integriert.

 

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Weiterbildung dritte Stufe

 

Wahl verschiedener Schwerpunkte ist möglich. Auf der dritten Stufe ist das Ausbildungsziel je nach Ausrichtung des Studiengangs:
  • die Befähigung zur Ausbildung in der Krankenpflege (didaktisch orientiert).
  • zur Leitung großer Pflegedienste (betriebswissenschaftlich orientiert) und
  • zur Forschung (methodisch orientiert).

 

Universitäres Studium berechtigt zur Promotion. Ort der Ausbildung ist eine Hochschule oder Universität. Sie dauert 2 Jahre und schließt mit einer hochschuleigenen Prüfung ab. Bei bestandener Prüfung wird das Diplom des Magisters der Krankenpflege und die Berechtigung zur Promotion erworben.

 

Beratende Tätigkeit der Pflegeüberleitung. Pflegekräften bietet sich eine neue Möglichkeit zur Weiterbildung zum Berater für Pflegeüberleitung. Ziel der Tätigkeit ist es, Menschen und Organisationen zu beraten. So sollen Übergänge von stationären zu ambulanten Einrichtungen auf einem hohen Qualitätsniveau ermöglicht und abgesichert werden.

 

Breit angelegte Inhalte. Inhaltlich zeichnen sich folgende Schwerpunktbereiche ab:
  • Humanwissenschaften
  • Beratung/Gesprächsführung
  • Pflegewissenschaft
  • Recht
  • Betriebswirtschaft
  • Organisationslehre
  • Sozialpolitik.

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