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Nosokomiale (Krankenhaus-) Infektionen

 

Seit Januar gilt das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG). Danach sind Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulante Operationen nach §23 verpflichtet, bestimmte Krankenhausinfektionen zu erfassen und zu bewerten.

Außerdem müssen Erreger mit besonderen Resistenzen und Multiresistenzen erfasst werden.

Welche Erreger und Infektionen müssen erfasst werden? Top
Welche Infektionen und Erreger im Einzelnen zu erfassen und zu bewerten sind, wird vom Robert Koch-Institut festgelegt. Die aktuelle Liste kann auf der Internetseite des Institutes eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Sie wird bei Bedarf angepasst.

Derzeit sind folgende Arten von Infektionen zu erfassen:

  • postoperative Wundinfektionen
  • katheterassoziierte Infektionen
  • beatmungsassoziierte Infektionen
  • katheterassoziierte Harnwegsinfektionen
Selbstkontrolle und Überblick. Top
Die Erfassung und Bewertung der nosokomialen Infektionen soll die Grundlage für eine kritische Selbstkontrolle in den Krankenhäusern schaffen sowie die Erkennung eines Ausbruchs erleichtern.

Treten Krankenhausinfektionen gehäuft auf, muss durch den feststellenden bzw. leitenden Arzt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Eine namentliche Meldung ist nicht erforderlich.

Wann ist eine Infektion nosokomial?

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Ob es sich um eine Krankenhausinfektion handelt, ist an folgenden Merkmalen festzustellen:

  • lokale oder systemische Infektionszeichen liegen vor und sind als Reaktion auf vorhandene Mikroorganismen oder ihre Toxine aufgetreten

    und

  • es gibt keinerlei Hinweis, dass die Infektion vor der Aufnahme ins Krankenhaus bereits vorhanden war (auch nicht in der Inkubationszeit).

  • Verursacher sind endogene oder exogene Erreger.

  • Die Infektion kann während des Krankenhausaufenthaltes auftreten oder in dieser Zeit verursacht worden sein.

Bei der Diagnose sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • klinische Daten und Ergebnisse paraklinischer Untersuchungen

  • direkte Patientenbeobachtung und Krankenunterlagen

  • Laborbefunde wie kulturelle, serologische oder mikroskopische Nachweismethoden

  • Ergebnisse von Biopsien, Punktionen, Ultraschall-, Röntgen-, Szintigrafie-,Endoskopie-,CT- und MRT-Untersuchungen

  • Beobachtungen und Diagnosen von behandelnden Ärzten, soweit nicht bereits widerlegt

Das simple Vorhandensein von Erregern ist keine Infektion.

Pflege der Patienten Top
Wie im Falle des Auftretens von Krankenhausinfektionen die Pflege zu handhaben ist, lesen Sie hier.
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