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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

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Durch das seit dem 1.Januar 2001 geltende neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden die Vorschriften sowohl allgemeiner Art als auch in Einzelbereichen wie

grundlegend verändert. Den kompletten Gesetzestext finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz. Die wichtigsten Veränderungen werden im Folgenden vorgestellt:

 

Information, Aufklärung und Eigenverantwortung. Top
Laut § 3 ist Information und Aufklärung der Allgemeinheit über Gefahren übertragbarer Krankheiten sowie der Verhütungsmöglichkeiten eine öffentliche Aufgabe.

Außerdem soll die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gesundheitseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben und jedes Einzelnen bei der Vorbeugung gegen übertragbare Krankheiten deutlich gemacht und gefördert werden.

"Ein wichtiger Zweck des Gesetzes ist es, die Regeln für eine organisierte, effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit festzulegen", heißt es hierzu in der Begründung zum Gesetzestext.

Meldepflichtige Krankheiten und Erreger Top
Bestimmte Krankheitsbilder sowie das Auftreten von gewissen Erregern sind dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Hier finden Sie den Gesetzestext zum IfSG.

Dort werden die eingehenden Meldungen zusammengeführt und an das Robert Koch-Institut übermittelt, wo dann die Auswertung erfolgt.

Dieses Institut veröffentlicht die Daten im Epidemiologischen Bulletin, um zeitnahe Reaktionen von Gesundheitseinrichtungen zu ermöglichen.

Schutzimpfungen

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Laut § 20 soll der öffentliche Gesundheitsdienst hier Informationszentrum und Moderator für die Bevölkerung sein und sowohl Ärzte als auch Patienten beraten.

Die Länder sind nunmehr verpflichtet, ihre Empfehlungen für Schutzimpfungen auf der Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zu veröffentlichen.

 

Krankenhaushygiene

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Beim Auftreten von nosokomialen (Krankenhaus-) Infektionen wurden jetzt klare Regelungen der Meldepflicht sowie der Form der Meldungen eingeführt.

 

Gemeinschaftseinrichtungen

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Hier haben sich sowohl die verschiedenen Verbote beim Auftreten bestimmter Krankheiten verändert als auch viele weitere Bestimmungen. Die neuen Regelungen werden hier erläutert.

 

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